Schönes Haus für Naturliebhaber, gelegen in einer besonderen Ecke, die das natürliche Paradies Asturiens mit der Flora Madagaskars kombiniert, dank der großen Vielfalt an Obstbäumen rund um das Haus. Es bietet ein gemütliches Zuhause mit komplett ausgestatteter Küche, einem Wohnzimmer zum Entspannen auf dem Sofa beim Ansehen eines unterhaltsamen Films, einem Schlafzimmer mit Doppelbett, einem weiteren Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten, einem Badezimmer mit Dusche und einer Kapazität für 4 Personen. Das Schlafsofa im Wohnzimmer erhöht die maximale Kapazität auf 5 Personen. Die Unterkunft verfügt über WLAN, Parkplätze auf dem Grundstück, Grill, Gartenmöbel, Hängematte, und Haustiere sind willkommen, sodass sie zusammen mit der ganzen Familie einen traumhaften Urlaub genießen können. Im Rincón de Madagascar ist alles bereit – es fehlst nur noch du!
Das Rincón de Madagascar befindet sich in Cuadroveña, einem kleinen Dorf im Osten Asturiens, 2 km von Arriondas und nur 15 km von den Picos de Europa und Covadonga entfernt; außerdem liegt es 22 km von der Küste von Ribadesella und Llanes entfernt. Es ist ein magischer Ort, um diese Region Asturiens zu besuchen, strategisch gelegen mit Panoramablick auf das gesamte Tal. Im Sommer ist dieses Dorf besonders interessant, da es Teil des Sella-Abenteuers (Descenso del Sella) sowie der Festivals Aquasella und Riverland ist; hier können Sie den besten Lachs Spaniens probieren, der in den Flüssen Sella und Piloña wächst, die durch das Tal rund um das Dorf fließen. Die Sierra del Sueve wird Sie mit einem ihrer Aussichtspunkte, El Fitu, benannt nach dem Gipfel, auf dem er liegt, faszinieren. Es ist ein faszinierender Ort, an dem Sie Routen erkunden können, die Sie sprachlos machen, zusammen mit Ihrer Familie oder Freunden, ideal für einen Besuch zu jeder Jahreszeit.
WICHTIG: Mit der Bestätigung Ihrer Buchung erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass alle Bewohner sich registrieren und alle erforderlichen Daten beim Online-Check-in vor der Ankunft ausfüllen müssen; andernfalls wird der Zugang zur Unterkunft nicht gestattet. Dieses Verfahren ist gemäß Königlichem Erlass 933/2021 ab dem 1. Dezember 2024 verpflichtend.