Eingebettet in die friedlichen Hügel von Orbacém, bietet diese moderne Villa den perfekten Rückzugsort für Familien oder kleine Gruppen und bietet bequem Platz für bis zu 6 Gäste. Die Villa ist mit einer Klimaanlage, die zu jeder Jahreszeit für einen angenehmen Aufenthalt sorgt. Egal, ob Sie es sich drinnen gemütlich machen oder am Pool in der Sonne liegen, diese Villa ist ideal zum Entspannen und Genießen. Die Villa ist nur eine kurze Fahrt vom Strand in Vila Praia de Âncora entfernt, der etwa 10 Minuten entfernt ist, und nur eine 15-minütige Fahrt vom Modelo-Sandstrand.
Einstöckige Villa
Unterkunft
Die Villa wurde mit dem Ziel der Entspannung entworfen und verfügt über einen gemütlichen Wohnbereich und eine voll ausgestattete offene Küche, ideal für die Zubereitung von Mahlzeiten und geselliges Beisammensein. Das Wohnzimmer ist mit bequemen Sitzmöbeln ausgestattet und bietet den perfekten Ort, um nach einem Tag voller Entdeckungen zu entspannen. Sowohl die Küche als auch das Wohnzimmer bieten einen direkten Zugang zum Garten, zum Swimmingpool und zum Essbereich im Freien, so dass Sie problemlos zwischen dem Leben drinnen und draußen wechseln können.
Die Villa verfügt über drei geräumige Schlafzimmer, beginnend mit dem Hauptschlafzimmer, das mit einem bequemen Doppelbett und einem eigenen Bad ausgestattet ist. Es gibt zwei weitere Schlafzimmer: eines mit einem Doppelbett und eines mit Etagenbetten, ideal für Kinder oder jüngere Gäste. Diese beiden Schlafzimmer teilen sich ein Duschbad.
Vom Hauptschlafzimmer, der Küche oder dem Wohnzimmer aus gelangen Sie in den herrlichen Außenbereich. Hier können Sie Ihre Mahlzeiten im Essbereich genießen, umgeben von der natürlichen Schönheit der Umgebung der Villa. Der Garten bietet einen friedlichen Rückzugsort, wobei der natürliche Schatten der Olivenbäume eine ruhige Atmosphäre schafft. Der private Swimmingpool trägt zur Ruhe bei und bietet eine schöne Aussicht, während Sie sich entspannen.
KURTAXE DER GEMEINDE CAMINHA
Veröffentlicht im Diário da República, 2. Serie, Verordnung Nr. 848/2024, vom 5. August. Tritt am 6. September 2024 in Kraft.
WAS SIND DIE MODALITÄTEN?
Übernachtungstarif pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Unterkunft in Ferienanlagen und lokalen Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Caminha.
WER ZAHLT?
Die Übernachtungssteuer ist pro Gast ab 16 Jahren und pro Übernachtung zu entrichten, und zwar für maximal sieben aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Person und pro Aufenthalt in jeder Art von Beherbergungsbetrieben im Sinne von Artikel 4, die nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen als solche gelten und sich im Gemeindegebiet von Caminha befinden.
WER IST NICHT ZAHLUNGSPFLICHTIG?
a) Bürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) Behinderte Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Sie müssen einen Nachweis über diesen Zustand erbringen;
c) Ehemalige Kombattanten oder die Witwe/der Witwer eines ehemaligen Kombattanten, die im Besitz eines Ausweises für ehemalige Kombattanten und/oder
Kämpfer und/oder Witwe oder Witwer eines ehemaligen Kämpfers gemäß dem Gesetz Nr. 46/2020 vom 20. August und der Ministerialverordnung Nr. 210/2020 vom 3. September;
d) Bürger, deren Aufenthalt durch eine Vertreibung oder eine Situation mit
Vertreibung in ähnlichen Situationen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden;
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen öffentlichen Sozialeinrichtungen in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind.
e) Bürger, die vorübergehend von staatlichen und/oder kommunalen Organisationen in sozialen oder touristischen Unterkünften untergebracht werden;
f) Bürger, die auf ausdrückliche Anordnung der Behörden aufgrund einer Erklärung des sozialen Notstands oder des Katastrophenschutzes untergebracht werden;
g) Bürger, die sich aufgrund von Konflikten und Vertreibung aus ihren Herkunftsländern vorübergehend in Portugal aufhalten, sofern die für den Asylantrag zuständigen Stellen dies ordnungsgemäß nachweisen;
h) Bürger, deren Aufenthalt auf eine Pilgerreise zurückzuführen ist, insbesondere nach Santiago de Compostela oder
Fátima, die durch einen Pilgerausweis/Pilgerpass/Dokument für die erste Nacht ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
KOMMUNALE KURTAXE
1,50 € in der Hochsaison: vom 1. Mai bis 30. September
1,00 € in der Nebensaison: vom 1. Oktober bis zum 30. April
WANN IST DIE KURTAXE ZU ENTRICHTEN?
Die Kurtaxe ist zu Beginn des Aufenthalts in einer einzigen Rate zu entrichten, und zwar mittels einer obligatorischen Rechnungsquittung, die auf den Namen der natürlichen oder juristischen Person ausgestellt ist, die die Buchung vorgenommen hat, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kurtaxe nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.